Elster Umsatzsteuervoranmeldung ohne Authentifizierung? – Fehlanzeige!

Mal eben schnell eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben? Nix da! Ok, wer einen Steuerberater oder Anwalt hat, der wird keine Probleme haben, der Berater kümmert sich ja um alles.

Anders sieht es aber aus, wenn man selber die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt machen will. Beim Finanzamt heißt es auf Nachfrage:

Die Datenübermittlung für betriebliche sowie für die unter Mitwirkung eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe im Sinne der §§ 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes erstellten Steuererklärungen erfordert die elektronische Authentifizierung.

Außerdem ist die Umsatzsteuererklärung ist nach § 18 Absatz 3 Satz 1 Umsatzsteuergesetz grundsätzlich elektronisch zu übermitteln.

Auch die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist nach § 18 Absatz 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz grundsätzlich elektronisch zu übermitteln.

Leider stellt man dann fest, dass die Übermittlung per ELSTER auch nicht mal eben schnell möglich ist. Man muss sich vielmehr erstmal anmelden. Ok, schnell gemacht oder? Von wegen!

Zunächst legt man seinen Benutzaccount an und bekommt dann eine Bestätigunsgmail zugeschickt. Allerdings muss man dann erstmal auf einen weiteren Code warten, der kommt aber ….. man glaubt es kaum …. per BRIEF! Wow, der gute alte Brief!

Während man bei Online-Banking und anderen Authetifizierungsvorgängen eine SMS aufs Handy bekommt, ist hier die gute alte Post mit dem guten alten Brief gefragt.

Egal, dann dauert es halt noch ein bisschen und ich kann die Frist dann leider nicht einhalten. Ganz korrekt will ich also schnell einen Antrag auf Dauerfristverlängerung stellen. Wie geht das? Ach so, der Antrag auf Dauerfristverlängerung verbunden mit der Anmeldung der Sondervorauszahlung ist nach § 48 Absatz 1 Satz 2 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung grundsätzlich elektronisch zu übermitteln….

Schade, also muss ich warten. An alle anderen, am besten schnell schnell schnell einen ELSTER Zugang besorgen, bevor man kurz vor dem 10. des Monats im Regen steht!

Meine Meinung: Wer als Behörde auf elektronischer Anmeldung besteht, der darf auch gerne darüber nachdenken, wie sich der „Kunde“ einfach elektronisch authentifizieren kann. Was Banken machen, kann doch auch die Finanzverwaltung!

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